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Tabelle 2010/2011

  Verein S T P
1 Offenbach 6 9 16
2 Hansa Rostock 6 10 15
3 SV Wehen Wiesbaden 6 3 13
4 Eintracht Braunschweig 6 7 12
5 SSV Jahn Regensburg 6 3 12
6 1. FC Heidenheim 6 4 11
7 SV Babelsberg 03 6 1 9
8 Koblenz 6 0 9
9 VfB Stuttgart II 6 3 8
10 SV Sandhausen 6 0 7
11 FC Rot-Weiß Erfurt 6 -2 7
12 Dynamo Dresden 6 -2 7
13 FC Carl Zeiss Jena 6 -7 7
14 1. FC Saarbrücken 6 -1 6
15 Rot Weiss Ahlen 6 -2 5
16 FC Bayern München II 6 -4 5
17 VfR Aalen 6 -5 5
18 SpVgg Unterhaching 6 -7 5
19 SV Werder Bremen II 6 -4 3
20 B'hausen 6 -6 3


Veranstaltungen

Sep. 2010
KW Mo Di Mi Do Fr Sa So
35     1 2 3 4 5
36 6 7 8 9 10 11 12
37 13 14 15 16 17 18 19
38 20 21 22 23 24 25 26
39 27 28 29 30      

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Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen


für Eintrittskarten der FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH (FCC)




1. Geltungsbereich

Für Erwerb und Verwendung von Eintrittskarten (Tickets) zu Heimspielen des FCC gelten die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Zusätzlich unterliegt der Zutritt zum Ernst-Abbe-Sportfeld der am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionord-nung, die ausdrücklich in diese AGB einbezogen wird. Durch Erwerb oder Verwendung eines Tickets akzeptiert der jeweilige Erwerber bzw. Inhaber die Geltung dieser AGB.


2. Rückgabe, Umtausch und Erstattung der Tickets

Die Rückgabe und der Umtausch von Tickets sind ausgeschlossen. Eine Erstattung des Eintrittspreises erfolgt nur dann, wenn die Veranstaltung aus vom FCC zu vertretenden
Gründen nicht stattfindet. Die Erstattung kann nur gegen Vorlage des Originaltickets er-folgen. Bei Verlust wird kein Ersatz geleistet.


3. Nutzung und Weitergabe von Tickets

Tickets des FCC dürfen ausschließlich zum privaten Gebrauch erworben und genutzt wer-den. Der Erwerb zum gewerblichen oder kommerziellen Weiterverkauf ist ohne vorherige Zustimmung ausdrücklich untersagt. Ermäßigte Tickets dürfen nur weitergegeben wer-den, wenn der Empfänger dieselben Voraussetzungen für die Ermäßigung erfüllt wie der abgebende Karteninhaber.

Sollte der Empfänger die Voraussetzung der Ermäßigung nicht erfüllen, besteht die Mög-lichkeit einer anteiligen Aufwertung für die einzelne Veranstaltung. Dieser erfolgt am Spieltag an den Kassen. Die jeweils gültigen Aufwertungsgebühren sind an den Kassen-bereichen einzusehen.


4. Stadionbesuch

Der Zutritt zum Stadion ist nur mit einem gültigen Ticket möglich. Mit einem ermäßigten Ticket ist der Zutritt nur möglich, wenn der Grund der Ermäßigung zum Zeitpunkt der Veranstaltung noch besteht. Der Inhaber eines ermäßigten Tickets ist verpflichtet, auf Verlangen den zur Inanspruchnahme der Ermäßigung berechtigenden Ausweis oder sons-tigen Nachweis vorzulegen – bei Mitgliedern des FCC gilt die offizielle Fanclubkarte zu-sammen mit einem gültigen, amtlichen Ausweisdokument als Nachweis.

Bei Nichtmitführen kann der Zutritt zum Stadion verwehrt werden. Zuwiderhandlungen können mit einem Verweis aus dem Stadion und einer Anzeige wegen Betrugs geahndet werden.

Der Aufenthalt an und im Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der Zutritt zum Stadion un-terliegt zusätzlich der am Veranstaltungsort ausgehängten Stadionordnung.

Jeder Ticketinhaber willigt unwiderruflich für alle gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein in die unentgeltliche Verwendung seines Bildes und seiner Stimme für Fotografien, Live-Übertragungen, Sendungen und/oder Aufzeichnungen von Bild und/oder Ton, die vom FCC oder dessen Beauftragten in Zusammenhang mit der Veranstaltung
erstellt werden.


5. Haftungsausschuss

Der Aufenthalt an und im Ernst-Abbe-Stadion erfolgt auf eigene Gefahr. Der FCC, seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haften, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder – begrenzt auf den vorhersehbaren, ver-einstypischen Schaden – bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auf Schadenser-satz. Ansprüche für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Köpers oder der Ge-sundheit bleiben hiervon unberührt.


6. Datenverarbeitung/Datenschutz

Für den FCC ist die Einhaltung der geltenden Datenschutzbestimmungen eine Selbstver-ständlichkeit. Sämtliche personenbezogenen Daten, insbesondere Name, Adresse, Tele-fonnummer, E-Mail-Adresse, Bankdaten etc. werden daher unter Einhaltung der auf den Vertrag anwendbaren Datenschutzbestimmungen in dem für die Begründung, Ausgestal-tung oder Abänderung des Vertragsverhältnisses jeweils erforderlichen Umfang im auto-matisierten Verfahren erhoben, verarbeitet und genutzt. Der FCC ist – soweit dies not-wendig ist, um den geschlossenen Vertrag zu erfüllen – berechtigt, die Daten an von ihm mit der Durchführung des Vertrags beauftragte Dritte zu übermitteln.


7. Erfüllungsort, Gerichtsstand

Ist der Vertragspartner Kaufmann im Sinne des HGB, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, hat er keinen allgemeinen Gerichts-stand im Inland oder ist sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt, so ist der ausschließliche Gerichtsstand für alle Auseinan-dersetzungen aus und im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis sowie der Erfül-lungsort für Zahlung, Lieferung und Leistung am Sitz des FCC in Jena.


8.Kontakt

FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH
Im Ernst-Abbe-Sportfeld Jena
Oberaue 3
D-07745 Jena
Telefon: 03641 / 765100
Fax: 03641 / 765110
Email: info@fc-carlzeiss-jena.de
www.fc-carlzeiss-jena.de


9. Schlussklausel

Sollten einzelne Punkte dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrags und der übrigen Bedingungen nicht berührt.




 

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