Bundesgerichtshof weist Klage unseres FCC gegen Kollektivstrafen des DFB zurück

04.11.2021

Somit darf der Deutsche Fußball-Bund (DFB) die Vereine bei Fehlverhalten ihrer Anhänger weiter mit Geldstrafen belegen.

Die Argumentation des FCC war, dass eine Bestrafung ohne eigene Schuld nicht zulässig ist und somit gegen einen wesentlichen Rechtsgrundsatz verstoße. Das BGH bewertete die Geldstrafen jedoch nicht als Strafen sondern als vorbeugende Maßnahmen, um zukünftiges Fehlverhalten zu vermeiden. 

Allerdings: "Die Prävention, die damit einhergehen soll, hat sich über die Jahre auch nicht eingestellt. Somit kann man den präventiven Charakter durchaus in Frage stellen. Das ist nicht von der Praxis gedeckt", sagte FCC-Geschäftsführer Chris Förster unmittelbar nach dem Urteil gegenüber dem MDR.

Ob der FCC weitere Schritte für möglich hält, ließ Förster am Mittwoch noch offen: "Zumindest haben jetzt beide Seiten erst einmal Klarheit. Nun müssen wir uns das Urteil in Ruhe ansehen und dann entscheiden, ob es wert ist, in dieser Sache das Bundesverfassungsgericht anzufragen."

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