Liebe Mitglieder des FC Carl Zeiss Jena e.V., nach den Informationsveranstaltungen am 26.02. sowie am 06.03., in denen wir Grundlage, Gegenstand und Ziele einer Sonderumlage ausführlich erläutert und mit Euch, der Mitgliedschaft, ausführlich diskutiert haben, übermitteln wir Euch heute form- und fristgerecht die Einladung zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung. |
14.03.2025 Einladung außerordentliche Mitgliederversammlung 2025 Sehr geehrtes Mitglied des FC Carl Zeiss Jena e.V., wir laden Sie/Dich im Namen sowie auf Antrag des Präsidiums gem. §13.6 sowie §13.9 unserer Satzung herzlich zur außerordentlichen Mitgliederversammlung unseres Vereins ein und bitten freundlich um Teilnahme im folgenden Rahmen: Termin: Samstag, der 29.03.2025 Zeit: 10:00 Uhr (Einlass ab 9 Uhr) Ort: Hörsaal 2 der Friedrich-Schiller-Universität, Carl-Zeiss-Straße 3, Erdgeschoss 07743 Jena
TAGESORDNUNG TOP 0 Eröffnung und Begrüßung TOP 1 Beschlussantrag Präsidium auf Sonderumlage Es wird die Zahlung einer Sonderumlage beschlossen in Höhe von:
„Die Umlage ist einmalig und zweckgebunden in ihrer Verwendung. Sie dient ausschließlich der Finanzierung des Ausbaus der Westtribüne für einen Bezug des Nachwuchsleistungszentrums sowie der zukünftigen Bewirtschaftung einer vereinseigenen Physiotherapie (FC Carl Zeiss Jena Rehawelt Stadion UG). Die Sonderumlage wird im Turnus des Mitgliedsbeitrages mit den Beitragseinzügen 05/2025, 08/2025, 11/2025 sowie 02/2026 zu jeweils einem Viertel des Gesamtbetrages eingezogen und zur Ablösung eines zur Vorfinanzierung eingeräumten Kontokorrentkredites bei der Sparkasse Jena-Saale-Holzland verwendet. Die Einräumung des Kontokorrentkredites stellt einen unmittelbaren Finanzierungsbaustein des Gesamtprojekts dar, wodurch die ziel- und zweckgebundene Verwendung sichergestellt wird. Die Nutzung wird zudem in den Berichten des Schatzmeisters dokumentiert und nachgewiesen.“ a) Vorstellung und Erläuterung des Beschlussantrages b) Aussprache zum Beschlussantrag c) Abstimmung TOP 2 Sonstiges Unser Wunsch ist, eine breite Zustimmung für unser strategisches „Projekt Westtribüne“ von der Mitgliedschaft zu erhalten. Daher unterstreichen wir aufgrund der besonderen Bedeutung des zu behandelnden Antrages um rege Teilnahme und zahlreiches Erscheinen. Im Anschluss an die Tagesordnungspunkte wird es zudem noch eine informative Bekanntgabe zum Mitgliederbeschluss „Strafen zünden nicht“ (2022) geben. Der Mitgliedsausweis (FCC-Card) ist zur Veranstaltung mitzuführen und am Eingang vorzuzeigen. Vor Ort werden die Teilnehmenden diesmal aus organisatorischen Gründen keine Möglichkeit zum Verzehr von Speisen und Getränken haben. Mit freundlichen Grüßen Ralph Grillitsch Tom Hilliger Präsident Vizepräsident/ Versammlungsleiter |