Etappenziel erreicht: BGH beschäftigt sich mit Antrag des FCC

11.04.2021

Der FC Carl Zeiss Jena ist auf dem juristischen Weg, gegen die Verhängung von Pyrostrafen des DFB, einen weiteren Schritt vorangekommen. So wird sich nun am 1. Juli der Bundesgerichtshof (BHG) mit dem Antrag des FCC im Rahmen einer mündlichen Verhandlung beschäftigen.

Nachdem das OLG in Frankfurt/M. einen Antrag des FCC abgewiesen hatte, hatte dieser Rechtsbeschwerde beim BGH eingereicht. Dass es nun zur mündlichen Verhandlung kommt, ist zumindest als Indiz zu werten, dass die vorausgegangenen Urteile diskussionswürdig sind. Chris Förster, Geschäftsführer des FC Carl Zeiss Jena gegenüber dem MDR: "Wenn dort alles klar gewesen wäre, hätte der BGH den Antrag schriftlich abweisen können. Das hat er aber nicht getan. Man hat also Redebedarf." 

Weiter führt Chris Förster aus: "Wenn die Entscheidung vom BGH so getroffen werden sollte, wie wir sie anstreben, hätte sie weitreichende Folgen im zukünftigen Vorgehen bei der Bestrafung von Pyrovergehen."

Zum Hintergrund:

Der FC Carl Zeiss Jena wurde in den vergangenen Jahren zu verschiedenen Geldstrafen durch die DFB-Gerichtsbarkeit verurteilt, die sich seit 2018 auf einen nun knapp sechsstelligen Betrag aufsummierten. Die Strafen wurden vom FC Carl Zeiss Jena allesamt gezahlt. Doch der FCC zweifelt deren Rechtmäßigkeit an und begründet dies damit, dass der Club alles in seiner Macht Stehende getan hat, um das Einbringen von Pyrotechnik ins Stadion zu verhindern. Dennoch wurden trotz allen Aufwands für den Verein offenbar dennoch Möglichkeiten gefunden, Pyrotechnik ins Stadion zu bringen. Alle Konzepte und Anstrengungen vermögen es also nicht, Pyrotechnik im Stadion zu verhindern. Chris Förster: "Insofern trifft uns keine Schuld. Und ohne Schuld  kann man auch nicht bestraft werden." Zwar muss der FCC, wie alle anderen Vereine auch, für einen durch seine Fans verursachten Schaden haften, aber beim Einsatz von Pyrotechnik entsteht kein zu regulierender Schaden. Förster: "Es gibt also keine Grundlage, für etwas zu haften. Da passt etwas nicht zusammen." So die Haltung und Rechtsauffassung des FC Carl Zeiss Jena.

Unabhängig vom Ausgang der Verhandlung vorm BGH steht eines fest: Am Ende des Verfahrens wird ein Urteil stehen, das Clubs wie Verband gleichermaßen Rechtssicherheit gibt.

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