Einladung Mitgliederversammlung 2020
Sehr geehrtes Mitglied des FC Carl Zeiss Jena,
wir laden Sie herzlich zur Mitgliederversammlung 2020 des FC Carl Zeiss Jena e.V. ein und bitten freundlich um Ihre Teilnahme.
Termin: Samstag, den 18.01.2020
Zeit: 10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr)
Ort: Mensa des Studierendenwerks Thüringen (im Objekt der Carl Zeiss Jena GmbH) Carl-Zeiss-Promenade 10, 07745 Jena
Tagesordnung
TOP 0 | Eröffnung und Begrüßung |
TOP 1 | Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 19.01.2019 |
TOP 2 | Bericht des Präsidenten |
TOP 3 | Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters |
TOP 4 | Bericht des Geschäftsführers der FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH |
TOP 5 | Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden |
TOP 6 | Aussprache (Wortmeldungen sind vorab anzumelden, Redezeit 3 – 5 Minuten) |
TOP 7 | Entlastung des Präsidiums |
TOP 8 TOP 9
| Entlastung des Aufsichtsrates Wahlen 9.a) Wahl der Mitglieder des Aufsichtsrats 9.b) Wahl der Ehrenratsmitglieder |
TOP 10 | Anträge - Antrag des Präsidiums, des Ehrenrates sowie des Aufsichtsrates auf Satzungsänderung: Änderung des § 15 Ziffer 7. der Satzung mit folgendem neuen Wortlaut: Anträge auf Änderung der Satzung müssen mindestens bis zum 31. August vor der nächsten Mitgliederversammlung schriftlich oder elektronisch beim Präsidium eingereicht werden und ausreichend begründet sein. Änderung des § 17 Ziffer 4. der Satzung mit folgendem neuen Wortlaut: „Die Abstimmungen sind grundsätzlich offen. Die Wahlen sind geheim. Die Wahlen können auf Antrag in der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit als offene Wahlen durchgeführt werden. Geheime Abstimmungen können mit einer Stimmenmehrheit von Zweidritteln beschlossen werden.“ |
TOP 11 | Sonstiges |
Zu TOP 10 ist noch Folgendes hinzuzufügen:
Die derzeitige Fassung des § 15 Ziffer 7. der Fassung lautet:
„Anträge auf Änderung der Satzung müssen mindestens drei Wochen vor der nächsten Mitgliederversammlung schriftlich oder elektronisch beim Präsidium eingereicht werden und ausreichend begründet sein.“
Die derzeitige Fassung des § 17 Ziffer 4. der Fassung lautet:
„Die Wahlen und Abstimmungen sind grundsätzlich offen. Geheime Wahlen können mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden.“
Der Mitgliedsausweis (FCC-Card) ist zu dieser Veranstaltung mitzuführen und am Einlass vorzuzeigen.
Ab 9:00 Uhr besteht für alle Teilnehmer der Veranstaltung die Möglichkeit, einen Imbiss einzunehmen. Die Kosten hierfür sind selbst zu tragen.
Mit freundlichen Grüßen
FC Carl Zeiss Jena e.V.
Klaus Berka Andreas Wiese
Präsident Vizepräsident
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Bemerkung:
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass es nach Absatz 6 (§ 15 der Satzung) keiner schriftlichen Einladung bedarf, sondern mit dieser Veröffentlichung auf der Website des FCC die Mitgliederversammlung als einberufen gilt:
6. Die Einberufung zu den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen erfolgt unter Bekanntgabe des Zeitpunktes, des Ortes und der Tagesordnung durch Mitteilung über die Vereins-Homepage (www.fc-carlzeiss-jena.de). Sie muss mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin erfolgen.