FCC-Mitgliederversammlung kann nicht wie geplant stattfinden

11.12.2020

Verein ruft Mitglieder für zukünftige virtuelle Teilhabe zur Aktualisierung der Daten - vor allem der Mailadresse - auf.

Die für Beginn des kommenden Jahres geplante ordentliche Hauptversammlung des FC Carl Zeiss Jena e.V. für die Saison 2019/20 kann nicht, wie zunächst angedacht, im Januar 2021 stattfinden.

Naheliegender Hintergrund dieser vom FCC-Präsidium auf der letzten turnusmäßigen Vorstandssitzung getroffenen Entscheidung ist die nach wie vor angespannte Corona-Situation und die sich daraus ableitenden Allgemeinverfügungen und damit einhergehenden Einschränkungen.

Vereinspräsident Klaus Berka: „Die Entscheidung, die Mitgliederversammlung im Januar nicht durchzuführen, ist vor dem Hintergrund des aktuellen Infektionsgeschehens erforderlich und die aus unserer Sicht einzig richtige. Wir prüfen, ob und wann die Mitgliederversammlung 2021 nachgeholt werden kann - idealerweise als Präsenzveranstaltung oder eben auch virtuell.“

Prof. Mario Voigt, Aufsichtsratsvorsitzender des FC Carl Zeiss Jena: "Wir wollen unsere Mitglieder und Fans schützen. Sobald es infektionsschutzrechtlich möglich ist, wollen wir die Mitgliederverammlung durchführen. Bis dahin werden wir unseren Vereinsmitgliedern digitale Gesprächsangebote machen."

Darüber hinaus werden die Mitglieder des FC Carl Zeiss Jena e.V. (Stand 12/2020: 4.187) zum einen über die Vereinshomepage und den Mitglieder-Newsletter weiter über das aktuelle Geschehen im Verein auf dem Laufenden gehalten und zum anderen online die Möglichkeit erhalten, bei anstehenden Entscheidungen teilzuhaben und mitzuwirken.

So soll auf virtuellem Beschlusswege über eine neue Beitragsordnung entschieden werden, die wegen der Einführung eines ermäßigten Beitrags für aktive Mitglieder sowie die angedachte Beitragsfreiheit für Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres nötig wird.

Klaus Berka: „Dazu wollen und müssen wir den Datenbestand unserer Mitglieder auf dem aktuellsten Stand bringen und rufen in diesem Zusammenhang herzlich auf, nochmals zu prüfen, ob Anschrift und vor allen Dingen Email-Adresse beim Club korrekt hinterlegt sind.“

Neben der Möglichkeit, etwaige Änderungen postalisch an

FC Carl Zeiss Jena
Mitgliederbetreuung
Roland-Ducke-Weg 1
07745 Jena

auf den Weg zu bringen, können Vereinsmitglieder auch HIER ONLINE ihre Daten auf den neuesten Stand bringen.

Hierzu sind alle Vereinsmitglieder bis einschließlich 18. Dezember aufgerufen.

Zukünftig soll es auch Mitgliedern, die bei den Mitgliederversammlungen in Jena nicht vor Ort sein können, möglich sein, online abzustimmen und somit auch in Abwesenheit teilhaben zu können. Klaus Berka: „Ganz unabhängig von Corona, das uns alle vor Herausforderungen und gerade im digitalen Bereich vor Hausaufgaben stellt, ist es uns ein Anliegen, Entscheidungen des Vereins auf eine breitere Mitgliederbasis zu stellen und möglichst allen Clubmitgliedern die Teilhabe zu ermöglichen.“

Hierzu wird der FC Carl Zeiss Jena in Kürze über weitere Schritte informieren.


Nachfolgend finden Sie nähere Erläuterungen zu den Entscheidungen des Präsidiums:

Gemäß § 15 Nr.4. der Satzung, findet die ordentliche Mitgliederversammlung alljährlich nach Ablauf des Geschäftsjahres in den Monaten September bis Januar des Folgejahres an einem Wochenende statt, so dass die Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2020 bis spätestens zum 31.01.2021 stattfinden müsste.

Aufgrund der  aktuellen Corona-Lage und der Verordnungslage im Freistaat Thüringen und der Stadt Jena ist eine Mitgliederversammlung im Rahmen einer  Präsenzveranstaltung  im satzungsgemäßen Zeitfenster nicht möglich, da zumindest aus den Erfahrungen der letzten Jahre mindestens 500 Mitglieder an der jährlichen Mitgliederversammlung teilnehmen werden.

Die Prüfung eine virtuelle Mitgliederversammlung durchzuführen hat ergeben, dass dies nicht unerhebliche Kosten verursachen würde. In Abwägung, dass auf dieser Mitgliederversammlung zwingend die Wahl des Wahlausschusses vorzunehmen wäre, hat das Präsidium in seiner Sitzung am 19.10. beschlossen, dass die Mitgliederversammlung in das Jahr 2021 und zwar nach dem 31.01.2021 verschoben wird und zwar in eine Zeit, wo ggfs. die Mitgliederversammlung als Präsenzveranstaltung im öffentlichen freien Raum (Ernst-Abbe-Sportfeld) möglich ist.

Nachdem der Aufsichtsrat des FC Carl Zeiss Jena e.V. durch das Präsidium in der Sitzung am 17.11.2020 darüber informiert worden ist, wurde  der Geschäftsstellenleiter des FC Carl Zeiss Jena e.V. beauftragt, danach entsprechend der Satzung des FC Carl Zeiss Jena e.V. die Verschiebung der Mitgliederversammlung nach dem 31.01.2021 bekannt zu geben. Analog zur Einberufung der MV über die Vereins-Homepage nach §15 Nr. 6 der Satzung, erfolgt Verkündung der Verschiebung der MV ebenfalls über die Vereinshomepage.

Da die Mitgliederversammlung für das Geschäftsjahr 2020 nach den 31.01.2021 verschoben wird, muss abweichend zu § 32 II BGB unter Berufung des Art. 2 § 5 Abs. 3 des Covid 19-Abmilderungsgesetzes, im virtuellen Beschlusswege abgestimmt wird. Art. 2 § 5 des Covid 19 Abmilderungsgesetzes sieht vor, dass ein Beschluss auch ohne Mitgliederversammlung gefasst werden kann, wenn alle Mitglieder beteiligt werden, bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.

Um alle Mitglieder an der virtuellen Abstimmung zu beteiligen, werden alle Mitglieder aufgefordert, bis zum 18. Dezember 2020 ihre aktuelle E-Mail Adresse über das Änderungsformular auf der Homepage mitzuteilen.

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