Damit bestätigt das Landgericht - zunächst bis zum Entscheid in der Hauptsache - die Rechtsauffassung unseres FC Carl Zeiss Jena, dass das im Mietvertrag an die FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH übertragene Hausrecht am jeweiligen Spieltag gültig ist und - zeitlich klar definiert - exklusiv beim FCC liegt. Ein gleichzeitig geltendes Hausrecht der Stadt Jena besteht nicht.
Patrick Widera, Geschäftsführer der FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH: „Das Erlangen von Rechtssicherheit war zentraler Punkt unserer juristischen Bemühungen. Nun haben wir die von uns angestrebte und auch dringend nötige Klarheit und damit auch beidseitig einen langfristigen Handlungsrahmen definiert. Und diese Klarheit ist – erst recht vor dem Horizont der gerade erste begonnenen 25-jährigen Mietzeit - für beide Partner wichtig.“
Damit möchte der FC Carl Zeiss Jena ausdrücklich möglichen Fehlinterpretationen entgegnen, die den FCC in einer bewusst gewählten, konfrontativen Position zur Stadt wähnen. Gerade wegen der bestehenden Partnerschaft zur Stadt und im Interesse einer vertrauensvollen Zusammenarbeit mit klaren Verantwortlichkeiten in der Zukunft hat der FC Carl Zeiss Jena in der mündlichen Verhandlung nochmals die Initiative für eine außergerichtliche Einigung ergriffen, die jedoch zurückgewiesen wurde. Patrick Widera: „Es ging unserem FCC nicht darum, der Stadt Jena eine juristische Niederlage beizubringen - es ging um Klarheit und Rechtssicherheit, zumal die Zusammenarbeit mit der Stadt auf vielen Ebenen partnerschaftlich stattfindet und wir keinerlei Interesse an einer Fortführung der juristischen Auseinandersetzung haben.“ Darin findet sich auch die Grundlage und Maßgabe der bisher von Clubseite sehr zurückhaltenden öffentlichen Kommunikation in dieser Angelegenheit.
Wichtig ist Geschäftsführer Widera daher auch die Feststellung, dass in der vielschichtigen Zusammenarbeit stets zwischen konkreten Sachfragen und der strategischen Zusammenarbeit differenziert wird. So ist der Mietvertrag der Fußball Spielbetriebs GmbH mit seinen Regelungen ein Ergebnis der sogenannten „Funktionalen Leistungsbeschreibung“ (FLB) - als Grundlage der Ausschreibung für das Jenaer Stadion. Das von Bürgermeister Benjamin Koppe am 3. Oktober in der OTZ genannte Entgegenkommen betrifft hingegen den Mietvertrag des eingetragenen Vereins (e.V.) und war somit auch nicht Gegenstand der Verhandlung am Landesgericht. Als Kompensation für dieses Entgegenkommen bei den Mietkonditionen investiert der FC Carl Zeiss Jena selbst einen Betrag von ca. 1,5 Millionen Euro für den Ausbau der Westtribüne, um dort sein Leistungszentrum für den weiblichen und männlichen Nachwuchs langfristig konkurrenzfähig sowie eine Physiotherapie in Eigenregie zu betreiben.