Nach BGH-Urteil: FC Carl Zeiss Jena ruft Bundesverfassungsgericht an

03.03.2022

FCC hat fristgerecht Verfassungsbeschwerde eingelegt

Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) im November des vergangenen Jahres die Klage des FC Carl Zeiss Jena gegen das Verhängen von Strafen ohne eigenes Verschulden (z.B. Kollektivstrafen) abgewiesen hatte und somit der Deutsche Fußball-Bund (DFB) weiterhin die Vereine bei Fehlverhalten tatsächlicher sowie angeblicher Anhänger und Zuschauer mit Geldstrafen belegen darf, hat sich der FC Carl Zeiss Jena dazu entschlossen, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen und fristgerecht Verfassungsbeschwerde eingelegt.

Begründet wurde das Urteil des BGH vom 4. November 2021 vorrangig damit, dass die vom DFB verhängten Geldzahlungen „keine strafähnliche Sanktion, sondern eine ‚präventive Abgabe‘ sei“.

Zuversicht mit Blick auf gerichtliche Hilfe durch das Bundesverfassungsgericht generiert der FCC aus den Umständen, dass der BGH in seiner Entscheidung anerkennt, „dass ‚nulla poena sine culpa‘ (keine Strafe ohne Schuld) Verfassungsrang zukommt“ und der Rechtsstreit mit dem DFB über grundsätzliche Bedeutung verfügt.

Chris Förster, Geschäftsführer des FC Carl Zeiss Jena: „Wir hatten nach der Verkündung des BGH-Beschlusses im November gesagt, dass wir uns die Entscheidungsgründe ansehen und entscheiden, ob es wert ist, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Diese Frage haben wir für uns – vor allem vor dem Hintergrund der Begründung des BGH, bei der wir nach gründlicher Prüfung mehrere Bruchstellen ausgemacht haben – mit Ja beantwortet. Die vom BGH getroffene Entscheidung verletzt den FC Carl Zeiss Jena in seinen in der Verfassung verbürgten Grundrechten."

Eingelegt wurde die Verfassungsbeschwerde fristgerecht bereits im Dezember. „Zwischenzeitlich haben wir sehr viele Nachfragen von Medien, Vereinen und deren Verantwortlichen und auch juristisch Interessierten erhalten, so dass wir gern auf diesem Wege auch mitteilen möchten, dass wir den juristischen Weg weitergehen und alle zur Verfügung stehenden rechtlichen Instrumente ausschöpfen werden.“

 

 

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