Einladung zur Mitgliederversammlung 2019 Sehr geehrte Mitglieder des FC Carl Zeiss Jena, |
Termin: Samstag, den 19.01.2019 |
Tagesordnung |
Informationen zum Antrag des Präsidiums, des Ehrenrates sowie des Aufsichtsrates auf Satzungsänderung: Die derzeitige Fassung des § 15 Ziffer 6. der Fassung lautet: „Zu den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind durch das Präsidium alle stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe des Zeitpunktes, des Ortes und der Tagesordnung schriftlich oder elektronisch (E-Mail) mindestens zwei Wochen vor der Versammlung einzuladen.“ Änderung des § 15 Ziffer 6. der Satzung mit folgendem neuen Wortlaut: „Die Einberufung zu den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen erfolgt unter Bekanntgabe des Zeitpunktes, des Ortes und der Tagesordnung durch Mitteilung über die Vereins-Homepage (www.fc-carlzeiss-jena.de). Sie muss mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin erfolgen.“ Begründung für die beabsichtigte Änderung von §15 Ziffer 6: Die Beibehaltung der bisherigen Satzungsregelung erfordert einen enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Des Weiteren teilt nicht jedes Vereinsmitglied die Änderung seiner Anschrift oder seiner E-Mail-Adresse mit, sodass Einladungen als unzustellbar zurückgelangen. Der diesbezügliche Aufwand vor jeder Mitgliederversammlung bindet wichtige Personalressourcen. Das Teilnahmerecht an Mitgliederversammlungen ist eines der wichtigsten Mitgliedschaftsrechte. Jedes einzelne Vereinsmitglied ist aufgerufen, sich aktiv um die Belange des Vereins zu kümmern und sich über Entwicklungen im Verein selbst zu informieren sowie - falls das Mitglied konkret Teilhabe möchte - sich selbst einzubringen.
Die derzeitige Fassung des § 17 Ziffer 1. lautet: „Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, sofern in dieser Satzung keine anderweitige Regelung getroffen ist, und wird vom Präsidenten geleitet.“ Änderung des § 17 Ziffer 1. mit folgendem neuen Wortlaut: "Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, sofern in dieser Satzung keine anderweitige Regelung getroffen ist, und wird vom Präsidenten oder einem vom Präsidenten zu bestimmendem Mitglied des Präsidiums geleitet." Begründung für die beabsichtigte Änderung von §17 Ziffer 1: Durch die Einbindung des Präsidenten zu verschiedenen Tagesordnungspunkten, wie z.B. Bericht des Präsidenten bzw. im Rahmen der Aussprachen, Wortbeiträgen usw. sollte dem Präsidenten auch satzungsgemäß die Möglichkeit eingeräumt werden, die Versammlungsleitung zu übertragen.
Die derzeitige Fassung des § 17 Ziffer 4. lautet: "Die Wahlen und Abstimmungen sind grundsätzlich offen. Geheime Wahlen können mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden." Änderung des § 17 Ziffer 4. mit folgendem Wortlaut: "Die Abstimmungen sind grundsätzlich offen. Die Wahlen sind geheim. Die Wahlen können auf Antrag in der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit als offene Wahlen durchgeführt werden. Geheime Abstimmungen können mit einer Stimmenmehrheit von Zweidritteln beschlossen werden." Begründung für die beabsichtigte Änderung von §17 Ziffer 4: Bereits in der Vergangenheit wurde bei den Wahlen von Personen in der Mitgliederversammlung immer wieder eingefordert, dass die Wahlen als geheim durchgeführt werden sollen. Im Rahmen eines Demokratieverständnisses sollte keine Person vor, aber insbesondere bei und/oder nach der Wahl von einer anderen Person diskreditiert werden, weil er für die eine oder andere Person gestimmt hat. Zu den Abstimmungen:
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Organisatorische Hinweise Der Mitgliedsausweis (FCC-Card) ist zu dieser Veranstaltung mitzuführen und am Einlass vorzuzeigen. Ab 9:00 Uhr besteht für alle Teilnehmer der Veranstaltung die Möglichkeit, einen Imbiss einzunehmen. Die Kosten hierfür sind selbst zu tragen. Aus organisatorischen Gründen bitten wir dringend um die Bestätigung der Teilnahme. Diese kann per Antwort auf die verschickte E-Mail oder über das Formular im zugestellten Brief erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
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