Ordentliche Mitgliederversammlung findet am 19.01.2019 statt

19.12.2018

FCC lädt zur Mitgliederversammlung in die Mensa in der Carl-Zeiss-Promenade ein

Einladung zur Mitgliederversammlung 2019

Sehr geehrte Mitglieder des FC Carl Zeiss Jena,  

hiermit wir laden wir Sie herzlich zur ordentlichen Mitgliederversammlung des FC Carl Zeiss Jena e.V. ein und bitten um Ihre Teilnahme. Eine gesonderte Einladung wurde sowohl postalisch als auch elektronisch versendet, in welcher nochmals der Ablauf und die entsprechende Tagesordnung aufgeführt sind. 

 

 

Termin:   Samstag, den 19.01.2019 

Zeit:         10:00 Uhr (Einlass ab 9:00 Uhr)  

Ort:          Mensa Carl-Zeiss-Promenade (Studierendenwerk Thüringen)
                 Carl-Zeiss-Promenade 6
                 07745 Jena
 
 

 

Tagesordnung 

TOP 0      Eröffnung und Begrüßung
TOP 1      Genehmigung des Protokolls der Mitgliederversammlung vom 26.11.2017
TOP 2      Bericht des Präsidenten
TOP 3      Rechenschaftsbericht des Schatzmeisters
TOP 4      Bericht des Geschäftsführers der FC Carl Zeiss Jena Fußball Spielbetriebs GmbH
TOP 5      Bericht des Aufsichtsratsvorsitzenden
TOP 6      Aussprache (Wortmeldungen sind vorab anzumelden, Redezeit 3 – 5 Minuten)
TOP 7      Entlastung des Präsidiums
TOP 8      Entlastung des Aufsichtsrates
TOP 9      Anträge - Antrag des Präsidiums, des Ehrenrates sowie des Aufsichtsrates auf Satzungsänderung
TOP 10    Sonstiges
 

 

Informationen zum Antrag des Präsidiums, des Ehrenrates sowie des Aufsichtsrates auf Satzungsänderung:

Die derzeitige Fassung des § 15 Ziffer 6. der Fassung lautet:

„Zu den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen sind durch das Präsidium alle stimmberechtigten Mitglieder unter Angabe des Zeitpunktes, des Ortes und der Tagesordnung schriftlich oder elektronisch (E-Mail) mindestens zwei Wochen vor der Versammlung einzuladen.“ 

Änderung des § 15 Ziffer 6. der Satzung mit folgendem neuen Wortlaut:

„Die Einberufung zu den ordentlichen und außerordentlichen Mitgliederversammlungen erfolgt unter Bekanntgabe des Zeitpunktes, des Ortes und der Tagesordnung durch Mitteilung über die Vereins-Homepage (www.fc-carlzeiss-jena.de). Sie muss mindestens zwei Wochen vor dem Versammlungstermin erfolgen.“ 

Begründung für die beabsichtigte Änderung von §15 Ziffer 6:

Die Beibehaltung der bisherigen Satzungsregelung erfordert einen enormen zeitlichen und finanziellen Aufwand. Des Weiteren teilt nicht jedes Vereinsmitglied die Änderung seiner Anschrift oder seiner E-Mail-Adresse mit, sodass Einladungen als unzustellbar zurückgelangen. Der diesbezügliche Aufwand vor jeder Mitgliederversammlung bindet wichtige Personalressourcen. Das Teilnahmerecht an Mitgliederversammlungen ist eines der wichtigsten Mitgliedschaftsrechte. Jedes einzelne Vereinsmitglied ist aufgerufen, sich aktiv um die Belange des Vereins zu kümmern und sich über Entwicklungen im Verein selbst zu informieren sowie - falls das Mitglied konkret Teilhabe möchte - sich selbst einzubringen. 

 

Die derzeitige Fassung des  §  17 Ziffer 1. lautet:

„Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, sofern in dieser Satzung keine anderweitige Regelung getroffen ist, und wird vom Präsidenten geleitet.“

Änderung des § 17 Ziffer 1. mit folgendem neuen Wortlaut: 

"Die ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig, sofern in dieser Satzung keine anderweitige Regelung getroffen ist, und wird vom Präsidenten oder einem vom Präsidenten zu bestimmendem Mitglied des Präsidiums geleitet."

Begründung für die beabsichtigte Änderung von §17 Ziffer 1:

Durch die Einbindung des Präsidenten zu verschiedenen Tagesordnungspunkten, wie z.B. Bericht des Präsidenten bzw. im Rahmen der Aussprachen, Wortbeiträgen usw. sollte dem Präsidenten auch satzungsgemäß die Möglichkeit eingeräumt  werden, die Versammlungsleitung zu übertragen.

 

Die derzeitige Fassung des § 17 Ziffer 4. lautet: 

"Die Wahlen und Abstimmungen sind grundsätzlich offen. Geheime Wahlen können mit einfacher Stimmenmehrheit beschlossen werden."

Änderung des § 17 Ziffer 4. mit folgendem Wortlaut:

"Die Abstimmungen sind grundsätzlich offen. Die Wahlen sind geheim. Die Wahlen können auf Antrag in der Mitgliederversammlung mit einfacher Stimmenmehrheit als offene Wahlen durchgeführt werden. Geheime Abstimmungen können mit einer Stimmenmehrheit von Zweidritteln beschlossen werden."

Begründung für die beabsichtigte Änderung von §17 Ziffer 4:

Bereits in der Vergangenheit wurde bei den Wahlen von Personen in der Mitgliederversammlung  immer wieder eingefordert, dass die Wahlen als geheim durchgeführt werden sollen.  Im Rahmen eines Demokratieverständnisses sollte keine Person vor, aber insbesondere bei und/oder nach der Wahl von einer anderen Person diskreditiert werden, weil er für die eine oder andere Person gestimmt hat. 
Auch wenn eine geheime Wahl organisatorisch einen Mehraufwand bedeutet, darf ein Grundverständnis für eine gerechte Wahl dafür nicht hinten anstehen. Die letzten Wahlen haben gezeigt,  dass die Mehrheit
der Mitglieder eine solche Geheime Wahl wünschen. Aus diesem Grund sollte sie auch in unserer Satzung als Grundsatz verankert sein und die offene Wahl als Ausnahme. 

Zu den Abstimmungen:
Die Abstimmungen sollen weiterhin offen sein. Aber auch hier gibt es einige Abstimmungen, die zu einem gewissen Unfrieden führen können, wenn der in der Versammlung sich die Personen ausgeguckt werden, um deren Stimmverhalten zu ändern. Um jedoch den Missbrauch für eine geheime Abstimmung einzudämmen, soll daher diese nur mit einer 2/3 Mehrheit beschlossen werden können.

 

 

Organisatorische Hinweise

Der Mitgliedsausweis (FCC-Card) ist zu dieser Veranstaltung mitzuführen und am Einlass vorzuzeigen.

Ab 9:00 Uhr besteht für alle Teilnehmer der Veranstaltung die Möglichkeit, einen Imbiss einzunehmen. Die Kosten hierfür sind selbst zu tragen.

Aus organisatorischen Gründen bitten wir dringend um die Bestätigung der Teilnahme. Diese kann per Antwort auf die verschickte E-Mail oder über das Formular im zugestellten Brief erfolgen.

 

Mit freundlichen Grüßen


FC Carl Zeiss Jena e. V.

Klaus Berka (Präsident)               Andreas Wiese (Vizepräsident)

Platin Sponsor