Präsidium setzt Mitgliederbeschluss um

29.06.2026

Der auf der letzten FCC-Mitgliederversammlung am 13. Dezember 2025 getroffene Beschluss, bis spätesten 30.06.2026 einen final ausgearbeiteten Satzungsänderungsantrag zur Implementierung der 50+1-Regelung in der Satzung des FC Carl Zeiss Jena e.V. zu erstellen, wurde fristgemäß umgesetzt.

Ziel des hier nochmals nachzulesenden Antrags ist es, durch eine juristisch einwandfreie Formulierung die 50+1-Regel dauerhaft in die strategischen und operativen Governance-Strukturen des eingetragenen Vereins als Gesellschafter aktueller und zukünftiger Tochtergesellschaften zu integrieren. 

Zum Nachvollziehen der zu verändernden Passagen sind nachfolgend der Satzungsentwurf wie auch die Synopse der Satzungsänderung nachzulesen, die auf der nächsten Mitgliederversammlung in der kommenden Saison zur Abstimmung gestellt werden.

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