Ziel des hier nochmals nachzulesenden Antrags ist es, durch eine juristisch einwandfreie Formulierung die 50+1-Regel dauerhaft in die strategischen und operativen Governance-Strukturen des eingetragenen Vereins als Gesellschafter aktueller und zukünftiger Tochtergesellschaften zu integrieren.
Zum Nachvollziehen der zu verändernden Passagen sind nachfolgend der Satzungsentwurf wie auch die Synopse der Satzungsänderung nachzulesen, die auf der nächsten Mitgliederversammlung in der kommenden Saison zur Abstimmung gestellt werden.



