Hierbei bedarf der offensichtliche zeitliche Verzug zwischen Ereignis und ausgesprochenen Stadionverboten einer Erklärung, da dieser Umstand ausdrücklich nicht dem FC Carl Zeiss Jena oder dessen Stadionverbotskommission zuzuschreiben ist.
Mit einer Mail des damaligen Fanbeauftragten des FC Carl Zeiss Jena am 23. Juli dieses Jahres, dass er von der Stadt Jena mit einem Hausverbot für die neue Saison belegt wurde und der damit verbundenen Information, dass er seine Funktion abgeben würde, erhielten wir als FCC erstmals Kenntnis über die von der Stadt in Nachbetrachtung des Spiels gegen Chemie Leipzig erteilten Hausverbote.
Erst danach, am 29. Juli dieses Jahres, informierte die Landespolizeiinspektion den FC Carl Zeiss Jena per Mail, dass in 19 Fällen Ermittlungsverfahren eingeleitet bzw. eröffnet wurden und bat darin, so auch die sonst übliche Vorgehensweise, um eine Prüfung eines etwaigen Stadionverbots. Daraufhin wurden die betroffenen Personen, so wie in den „DFB-Richtlinien zur einheitlichen Behandlung von Stadionverboten“ geregelt und festgehalten, schriftlich kontaktiert und aufgefordert, Stellung zu nehmen. Dieser Aufforderung kamen einige mit einer schriftlichen Stellungnahme nach. Wieder andere Betroffene baten um eine mündliche Anhörung bzw. machten von ihrem Recht Gebrauch, sich nicht zu äußern.
Im Ergebnis der schriftlichen Stellungnahmen und der erfolgten Anhörungen wurden vom FCC bisher zehn Stadionverbote ausgesprochen. In vier Fällen wurde von einem Stadionverbot abgesehen und stattdessen Auflagen zur gemeinnützigen Arbeit erteilt, die über das Fan-Projekt Jena koordiniert werden. Aktuell laufen noch fünf Verfahren, die jedoch einem zeitnahen Abschluss entgegensehen.
Die Stadionverbotskommission des FC Carl Zeiss Jena, die im Zusammenhang mit den Vorfällen im Rahmen des Chemie-Leipzig-Spiels im November 2024 erst Ende Juli 2025 die nötigen Informationen der Landespolizeiinspektion erhielt, während die Stadt Jena vor dem Verein in Kenntnis gesetzt wurde, wünscht sich für die Zukunft, dass sich ein derartiges und bis dato unübliches Prozedere nicht wiederholt und sie somit in die Lage versetzt wird, zeitnah und auf Grundlage der DFB-Richtlinien für Stadionverbote ihre Aufgaben erfüllen zu können.