Die Gesundheit der Spielerinnen hat oberste Priorität. Eine Austragung des Spiels wäre vor dem Hintergrund des hohen Verletzungsrisikos nicht zu verantworten. Eine am heutigen Donnerstagnachmittag stattgefundene Begehung des Spielfeldes durch eine Platzkommission hat die Unbespielbarkeit des Rasens bestätigt. Der Verband wurde entsprechend informiert.
Nachgeholt werden soll die Partie am Mittwoch, dem 18. März (Anstoß 18 Uhr).
Erklärend zum Thema Rasenheizung:
Die infrastrukturellen und organisatorischen Lizenzierungsvoraussetzungen sehen für die Saison 2025/26 noch keinen verbindlichen Betrieb einer Rasenheizung vor. Im Zuge des Neubaus der ad hoc arena im Ernst-Abbe-Sportfeld wird perspektivisch ein klimaneutraler Betrieb der Rasenheizung umgesetzt. Hierfür sind verschiedene Lösungen hinsichtlich der Energieversorgung in der Prüf- und Planungsphase. In diesem Rahmen sind für einen Transformationsplan Fördermittel durch Eigentümer bzw. Betreiber beantragt worden, um im finalen Zustand eine nachhaltig energieoptimierte Lösung zu installieren. Nach finaler Entscheidung auf allen politischen und finanzierungsgebenden Ebenen und einhergehender Zusage entsprechender Fördermittel wird es zur Umsetzung der baulichen Maßnahme und der Inbetriebnahme der Rasenheizung kommen.