FC Carl Zeiss Jena ruft Mitglieder zur Onlineabstimmung auf

18.01.2021

Vereinsmitglieder können digital über Anpassung der Beitragsordnung entscheiden

Im Dezember informierte der FC Carl Zeiss Jena e.V. seine Mitglieder darüber, dass aufgrund der bekannten Einschränkungen zur Bewältigung der Corona-Krise die turnusmäßige Hauptversammlung nicht wie angedacht im Januar dieses Jahres stattfinden kann.

„Das heißt aber natürlich nicht, dass die Vereinsmitglieder bei wichtigen Entscheidungen nicht teilhaben und entscheiden können“, kündigt Vereinspräsident Klaus Berka einen nun anstehenden und bereits mit Meldung von Dezember avisierten, digitalen Umlaufbeschluss an.

Gegenstand dieses Umlaufbeschlusses ist die Verabschiedung einer neuen Beitragsordnung des FC Carl Zeiss Jena e.V., die nachfolgende Anpassungen erfahren soll:

  • Einführung eines ermäßigten Beitrages für aktive Mitglieder, wie es ihn auch schon für passive Mitglieder gibt 
  • Beitragsfreiheit für Kinder bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres

Hierzu werden alle stimmberechtigten Vereinsmitglieder des FC Carl Zeiss Jena e.V. gebeten, ab sofort und bis einschließlich 31. Januar 2021 ein ONLINEFORMULAR auszufüllen und abzuschicken.

Rechtsanwalt und Präsidiumsmitglied Andreas Wiese zum rechtlichen Hintergrund dieses Verfahrens:

„Da die Mitgliederversammlung des FCC für das Geschäftsjahr 2020 auf einen Termin nach den 31.01.2021 verschoben wurde, muss, abweichend zu § 32 II BGB unter Berufung des Art. 2 § 5 Abs. 3 des Covid 19-Abmilderungsgesetzes, im virtuellen Beschlusswege abgestimmt werden. Art. 2 § 5 des Covid 19 Abmilderungsgesetzes sieht vor, dass ein Beschluss auch ohne Mitgliederversammlung gefasst werden kann, wenn alle Mitglieder beteiligt werden und bis zu dem vom Verein gesetzten Termin mindestens die Hälfte der Mitglieder ihre Stimmen in Textform abgegeben haben und der Beschluss mit der erforderlichen Mehrheit gefasst wurde.“

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