Pyrostrafen: BGH vertagt Urteil im Rechtsstreit des FCC mit dem DFB

01.07.2021

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Streit um die Rechtmäßigkeit von DFB-Strafen bei Pyrotechnik im Stadion am heutigen Donnerstag noch kein Urteil gesprochen.

Nachdem juristische Vertreter beider Parteien im Rahmen der mündlichen Verhandlung in Karlsruhe ihre Positionen vorstellten und begründeten, wird der BGH das Urteil wohl erst in einigen Wochen verkünden. Das Urteil im Prozess, das Beobachter als offen einschätzen, soll dann am 4. November gesprochen werden.

Zum Hintergrund: Der FC Carl Zeiss Jena war nicht mehr bereit, die ihm vom DFB-Sportgericht auferlegten Strafen zu akzeptieren und wollte Rechtssicherheit - für sich, andere Vereine und den DFB gleichermaßen. Im Kern geht es dabei um die Beantwortung der Frage, ob DFB-Strafen wegen des Einsatzes von Pyrotechnik im Stadion rechtmäßig sind oder nicht. Auf dem Weg der Sportgerichtsbarkeit ging der FCC dabei durch alle Instanzen und wurde jeweils mit seiner Klage abgewiesen. Nachdem dann auch das OLG in Frankfurt/M. einen Antrag des FCC abgewiesen hatte, hatte dieser Rechtsbeschwerde beim BGH eingereicht. Dass es dann zur mündlichen Verhandlung beim BGH kam, wurde bereits im Vorfeld zumindest als Indiz gewertet, dass die vorausgegangenen Urteile diskussionswürdig sind. Chris Förster, Geschäftsführer des FC Carl Zeiss Jena: "Wenn dort alles klar gewesen wäre, hätte der BGH den Antrag schriftlich abweisen können. Das hat er aber nicht getan. Man hat also Redebedarf." Und dies scheint nun der heutige Verhandlungstag in Karlsruhe zu bestätigen.

Knackpunkt ist folgender: Strafen werden vom DFB verschuldensunabhängig verhängt, was bedeutet, dass Clubs wie der FC Carl Zeiss Jena auch für Pyrotechnik im Stadion Strafen zu zahlen haben, wenn ihnen kein Verschulden bei Kontrollen oder ähnlichen Maßnahmen vorgeworfen werden kann. Dieser Rechtsauffassung steht die Haltung des FCC entgegen, die sich auf den Grundsatz beruft: Eine Strafe ist nur gerechtfertigt, wenn auch ein schuldhaftes Verhalten vorliegt. Eine Strafe ohne Schuld würde gegen das Grundgesetz verstoßen und wäre damit rechtswidrig.

Vom BGH wird am 4.11. ein grundsätzliches Urteil erwartet, das dann nicht nur auf Pyrotechnik angewendet werden kann, sondern auf alle verschuldensunabhängigen Strafen, die der DFB bei Fanvergehen ausspricht. Insofern ist der Ausgang dieses Verfahrens nicht nur für den FC Carl Zeiss Jena von großer Bedeutung. 

weiterführender Link zum Thema:

Etappenziel erreicht: FCC zieht vors BGH

 

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